Revisionskrieg und Gegenrevision 1914–1939
Von den Schlachten des Ersten Weltkrieges bis zur Rückkehr des Memellandes
400 Seiten, Lexikonformat, Leinen, 32 farbige Bildseiten
ISBN 978-3-89180-098-0
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Kurztext:
Je nach Ausrichtung wartet die geschichtspolitisch korrekte Historiographie mit unterschiedlichen Deutun gen des Ersten Weltkrieges auf: Die ›Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts‹ sei er gewesen, als ob die Frage nach Ursachen und die Schuld nicht tief ins 19. Jahrhundert wiese. Wer ganz von Umerziehung durchdrungen ist, steht sogar heute noch auf dem Boden der Kriegsschuldlüge des Art. 231 des Diktats von Versailles. Minder extrem, doch nicht minder unredlich ist die Lesart, die europäischen Regierungen seien unversehens in dieses Morden gestolpert – sozusagen wie Bauernburschen in eine Wirtshausschlägerei. Die Wirklichkeit sah indes ganz anders aus: Zunächst auf den Schlachtfeldern und sodann im Tribunal von Versailles 1919 unternahmen es die etablierten Mächte, Bismarcks Staatsgründung zu revidieren, das Deutsche Reich als Machtfaktor auszuschalten. Anschließend suchten zunächst die Regierungen der Republik von Weimar und sodann die des Adolf Hitler die Revision der völkerrechtswidrigen ›Ordnung‹ des Gewaltfriedens der Sieger.
Wichtige Themengebiete:
Vom Siegeslauf im Westen bis zur Kapitulation von  Compiègne; das Antlitz des Ersten Weltkriegs · Das deutsche Waffenstillstands- und Friedensangebot · Deutschland im Innern von Januar bis Oktober 1918 · Die ›Novemberrevolution‹ 1918 und die Republik · Das Versailler Diktat · Das System von Versailles: der Völkerbund; die Verantwortlichkeit der Großmächte; die Diktate gegen Deutschlands ehemalige Verbündete · Das Deutsche Reich als Republik von Weimar ·  Die Ära Adolf Hitler.Â
Ãœber den Autor:
2. 10. 1940: geboren in Halle/Saale.
1947: Nach Entlassung des Vaters (Erster Staatsanwalt) aus US-amerikanischer Internierung (›automatischer Arrest‹) in Westdeutschland: Flucht mit Mutter und vier Geschwistern aus der SBZ über die ›Grüne Grenze‹ in die amerikanische Zone.Â
1960–1968: Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie Gerichtsreferendariat in Münster/Westf.
1965: Eeheschließung mit Renate Schwarze, geb. Fey.
Ab 1970 Richter, ab 1983 Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum; Vorsitz einer Großen Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen; 1991–1995 Abordnung an das Bezirks- bzw. Landgericht Potsdam zum Ausbau einer rechtsstaatlichen Justiz, Vorsitz in Kassations- und Rehabilitierungssenaten und -kammern, Mitautor eines Kommentars zum Rehabilitierungsgesetz (»Potsdamer Kommentar«).
1995–1998: Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Bochum.
1998 Pensionierung (vorzeitig wegen Herzkrankheit). Danach weithin Beschäftigung mit historischen Studien.
Diesen Artikel haben wir am 13.02.2023 in unseren Katalog aufgenommen.