Die Kunst des Möglichen 800–1871
Vom Reich ohne Macht bis in die kleindeutsche Einheit
448 Seiten, Lexikonformat, Leinen, 32 farbige Bildseiten
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ISBN 978-3-89180-096-6
Kurztext:
Aus geschichtspolitisch korrekter Sicht ist der deutsche Nationalstaat als kriegerisches Verhängnis über Europa hereingebrochen, weil die Deutschen im 19. Jahrhundert auf den nationalen Gedanken verfielen. Nachdem sie 1848/49 ihre Unfähigkeit zur Bildung eines eigenen demokratischen Staates erwiesen hätten, habe der von nationalen Regungen freie preußische Gewaltmensch Otto von Bismarck, der »Blut und Eisen« gepredigt und Macht über Recht gestellt habe, mittels dreier skrupellos eingefädelter Kriege das Deutsche Reich gegründet, einen reaktionären, militaristischen, nach außen unruhig-aggressiven Obrigkeitsstaat. Diesem Zerrbild setzt der Autor die Geschichtstatsachen entgegen, die zeigen, wie deutsches Nationalbewußtsein schon früh – in den Bauernkriegen, in der Person Wallensteins oder zur Zeit Friedrichs des Großen – zutage trat, wie die Paulskirche Vorstufe zur Reichgründung war und daß die Verunglimpfung Bismarcks die Wirklichkeit ebenso verfehlt wie die Klitterung seiner Schöpfung, eines friedlichen Rechts- und Verfassungsstaats.
Wichtige Themengebiete:
Die Revolution 1848: Fehlschlag auf ganzer Linie oder notwendiger erster Schritt? · Preußens kleindeutsche Union und die ›Schmach von Olmütz‹ · Die deutsche Frage von 1858 bis 1864 · Der Dänische Krieg 1864 · Das schleswig-holsteinische Kondominium · Der innerdeutsche Hegemonialkrieg 1866 und Königgrätz · Der Norddeutsche Bund · Die Rache für Sadowa: der Krieg von 1870/71 · Die Reichsgründung und die Kaiserfrage · Das Deutsche Reich: ein moderner Nationalstaat.
Über den Autor:
2. 10. 1940: geboren in Halle/Saale.
1947: Nach Entlassung des Vaters (Erster Staatsanwalt) aus US-amerikanischer Internierung (›automatischer Arrest‹) in Westdeutschland: Flucht mit Mutter und vier Geschwistern aus der SBZ über die ›Grüne Grenze‹ in die amerikanische Zone.
1960–1968: Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie Gerichtsreferendariat in Münster/Westf.
1965: Eeheschließung mit Renate Schwarze, geb. Fey.
Ab 1970 Richter, ab 1983 Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum; Vorsitz einer Großen Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen; 1991–1995 Abordnung an das Bezirks- bzw. Landgericht Potsdam zum Ausbau einer rechtsstaatlichen Justiz, Vorsitz in Kassations- und Rehabilitierungssenaten und -kammern, Mitautor eines Kommentars zum Rehabilitierungsgesetz (»Potsdamer Kommentar«).
1995–1998: Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Bochum.
1998 Pensionierung (vorzeitig wegen Herzkrankheit). Danach weithin Beschäftigung mit historischen Studien.
Diesen Artikel haben wir am 13.02.2023 in unseren Katalog aufgenommen.